Amt für Betrugsbekämpfung: Kontrollplan 2025 zur Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping vorgestellt Maßnahmenpaket sichert gerechte Bezahlung und fairen Wettbewerb
Finanz- und Sozialministerium stellen den gemeinsamen Kontrollplan 2025 zur Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping vor. Ein Schwerpunkt wird dieses Jahr unter anderem beim Straßentransport gesetzt. Besonderes Augenmerk legt das Amt für Betrugsbekämpfung im Finanzministerium dabei auf Kleintransporte und Zustelldienste. Diese Kontrollen werden von der Finanzpolizei, die Teil des Amts für Betrugsbekämpfung ist, durchgeführt. Insgesamt sind für 2025 mindestens 1.300 Unternehmenskontrollen eingeplant.
Finanzminister Markus Marterbauer: „Der 2018 ins Leben gerufene jährliche Kontrollplan trägt dazu bei, zielgerichtet vorzugehen, sichert heimischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern das ihnen zustehende Entgelt und fördert fairen Wettbewerb zwischen Unternehmen. Während das Amt für Betrugsbekämpfung natürlich alle Branchen im Auge hat, werden darüber hinaus jedes Jahr gezielt Schwerpunkte gesetzt.“
Die Finanzpolizei kontrolliert in Abstimmung mit der Österreichischen Gesundheitskasse Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne österreichische Pflichtversicherung. Bei Verstößen wie Unterentlohnung, fehlenden Meldungen oder Lohnunterlagen wird Anzeige bei der Bezirksverwaltungsbehörde erstattet.
2024 hat die Finanzpolizei 1.236 Betriebe kontrolliert. Dabei zeigte sich, dass 8 Prozent aller grenzüberschreitend entsendeten oder überlassenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von Unterentlohnung betroffen waren. 446 Strafanträge wurden wegen Nichtbereithaltens bzw. -stellens von Lohnunterlagen gestellt. In Summe wurden Geldstrafen in Höhe von rund 4,4 Mio. Euro beantragt.
Als Ergänzung zur Tätigkeit der Finanzpolizei wertet eine zentrale Koordinationsstelle im Finanzministerium Entsende- und Überlassungsmeldungen aus. So können verdächtige Fälle von Überlassungen statt Entsendungen, falsche Branchenmeldungen im Baugewerbe, ausländische Scheinfirmen sowie neue auffällige Branchen systematisch identifiziert und gezielt kontrolliert werden.
Neben dem neu hinzugekommenen Fokus auf den Straßentransport liegen die Kontrollschwerpunkte 2025 wie im Vorjahr auf der Kontrolle von Hotel, Gastronomie und Tourismus, Bau- und Baunebengewerbe sowie der Security- und Eventbranche. Mit dem Kontrollplan 2025 setzen Finanz- und Sozialministerium damit erneut ein starkes Zeichen gegen Lohn- und Sozialdumping bei illegal nach Österreich hereinarbeitenden ausländischen Unternehmen und für den Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Das Maßnahmenpaket trägt dadurch maßgeblich dazu bei, den Wirtschaftsstandort Österreich zu stärken und die gesetzlich vorgesehenen Abgaben einzuheben, was auch dem Budget der Republik Österreich zugutekommt.
Die ab 1. Jänner 2026 für Arbeitgeber verpflichtende Angabe der vereinbarten Stundenanzahl bei der Anmeldung von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen ist für Finanzminister Markus Marterbauer ein weiter Fortschritt im Kampf gegen Lohn- und Sozialbetrug.