Bemessungsgrundlage

Die Bemessungsgrundlage für die motorbezogene Versicherungssteuer richtet sich nach den in der Zulassungsbescheinigung eingetragenen Werten:

  • Krafträder

    • mit rein elektischem Antrieb: Nenndauerleistung des Elektromotors
    • mit anderem Antrieb: Hubraum und gegebenenfalls CO2-Ausstoß
  • Personenkraftwagen (Klasse M1)

    • mit rein elektischem Antrieb: Nenndauerleistung des Elektromotors und Eigengewicht
    • mit anderem Antrieb: Leistung des Verbrennungsmotors und gegebenenfalls CO2-Ausstoß
  • Andere Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen höchstzulässigem Gesamtgewicht

    • mit rein elektischem Antrieb: Nenndauerleistung des Elektromotors
    • mit anderem Antrieb: Leistung des Verbrennungsmotors (Bruchteile von Kilowatt werden auf volle Kilowatt aufgerundet)

Fehlen entsprechende Eintragungen in der Zulassungsbescheinigung, wird die Steuer wie folgt berechnet:

  • Krafträder

    • mit rein elektischem Antrieb: Basierend auf einer Nenndauerleistung des Elektromotors von 10 Kilowatt
    • mit anderem Antrieb: Basierend auf einem Hubraum von 350 cm³ oder einem CO2-Ausstoß von 85 Gramm pro Kilometer
  • Personenkraftwagen (Klasse M1)

    • mit rein elektischem Antrieb: Basierend auf einer Nenndauerleistung des Elektromotors von 85 Kilowatt oder einem Eigengewicht von 1.700 Kilogramm
    • mit anderem Antrieb:
      • Erstzulassung ab 1. Oktober 2020
        • Nicht extern aufladbarer Hybridelektroantrieb sowie Fremd- oder Selbstzündungsmotor (Verbrennungsmotor):
          Basierend auf einer Motorleistung von 85 Kilowatt oder einem CO2-Ausstoß von 125 Gramm pro Kilometer
        • Extern aufladbarer Hybridelektroantrieb:
          Basierend auf einer Motorleistung von 85 Kilowatt oder einem CO2-Ausstoß von 60 Gramm pro Kilometer
      • Erstzulassung bis 31. September 2020: Basierend auf einer Motorleistung von 50 Kilowatt
  • Andere Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen höchstzulässigem Gesamtgewicht

    • mit rein elektischem Antrieb: Basierend auf einer Nenndauerleistung des Elektromotors von 40 Kilowatt
    • mit anderem Antrieb: Basierend auf einer Motorleistung von 50 Kilowatt
Letzte Aktualisierung: 1. April 2025
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