Bemessungsgrundlage
Die Bemessungsgrundlage für die motorbezogene Versicherungssteuer richtet sich nach den in der Zulassungsbescheinigung eingetragenen Werten:
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Krafträder
- mit rein elektischem Antrieb: Nenndauerleistung des Elektromotors
- mit anderem Antrieb: Hubraum und gegebenenfalls CO2-Ausstoß
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Personenkraftwagen (Klasse M1)
- mit rein elektischem Antrieb: Nenndauerleistung des Elektromotors und Eigengewicht
- mit anderem Antrieb: Leistung des Verbrennungsmotors und gegebenenfalls CO2-Ausstoß
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Andere Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen höchstzulässigem Gesamtgewicht
- mit rein elektischem Antrieb: Nenndauerleistung des Elektromotors
- mit anderem Antrieb: Leistung des Verbrennungsmotors (Bruchteile von Kilowatt werden auf volle Kilowatt aufgerundet)
Fehlen entsprechende Eintragungen in der Zulassungsbescheinigung, wird die Steuer wie folgt berechnet:
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Krafträder
- mit rein elektischem Antrieb: Basierend auf einer Nenndauerleistung des Elektromotors von 10 Kilowatt
- mit anderem Antrieb: Basierend auf einem Hubraum von 350 cm³ oder einem CO2-Ausstoß von 85 Gramm pro Kilometer
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Personenkraftwagen (Klasse M1)
- mit rein elektischem Antrieb: Basierend auf einer Nenndauerleistung des Elektromotors von 85 Kilowatt oder einem Eigengewicht von 1.700 Kilogramm
- mit anderem Antrieb:
- Erstzulassung ab 1. Oktober 2020
- Nicht extern aufladbarer Hybridelektroantrieb sowie Fremd- oder Selbstzündungsmotor (Verbrennungsmotor):
Basierend auf einer Motorleistung von 85 Kilowatt oder einem CO2-Ausstoß von 125 Gramm pro Kilometer - Extern aufladbarer Hybridelektroantrieb:
Basierend auf einer Motorleistung von 85 Kilowatt oder einem CO2-Ausstoß von 60 Gramm pro Kilometer
- Nicht extern aufladbarer Hybridelektroantrieb sowie Fremd- oder Selbstzündungsmotor (Verbrennungsmotor):
- Erstzulassung bis 31. September 2020: Basierend auf einer Motorleistung von 50 Kilowatt
- Erstzulassung ab 1. Oktober 2020
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Andere Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen höchstzulässigem Gesamtgewicht
- mit rein elektischem Antrieb: Basierend auf einer Nenndauerleistung des Elektromotors von 40 Kilowatt
- mit anderem Antrieb: Basierend auf einer Motorleistung von 50 Kilowatt
Letzte Aktualisierung: 1. April 2025