BMF schickt Maßnahmen des Budgetsanierungspakets in Begutachtung Nächster Schritt zur Umsetzung des Doppelbudgets 2025/2026
Österreich befindet sich in einer herausfordernden Situation. Eines der aktuell wichtigsten Regierungsprojekte ist es, einen Budgetsanierungskurs umzusetzen und in einer nationalen Kraftanstrengung das hohe staatliche Defizit zu senken. Nachdem die Bundesregierung bereits in der ersten Woche nach ihrer Angelobung im Rahmen des Budgetsanierungsmaßnahmengesetzes erste Maßnahmen in der Höhe von insgesamt fast 1,25 Milliarden Euro beschlossen hat, gehen mit heute, Freitag, weitere Maßnahmen im Steuer- und Abgabenrecht in Begutachtung. Mit der Begutachtung startet ein weiterer Teil im parlamentarischen Prozess zur Umsetzung des Doppelbudgets 2025/2026. Im Doppelbudget bekennt sich die Bundesregierung zu einem Sanierungskurs von 6,4 Milliarden Euro in diesem, sowie 8,7 Milliarden Euro im kommenden Jahr. Finanzminister Markus Marterbauer wird mit seiner Budgetrede am 13. Mai 2025 einen Gesamtüberblick über die Sanierungsmaßnahmen geben.
„Die Ausgangslage ist ernst, aber es ist uns bewusst, dass es ein gemeinsames Regierungsanliegen ist, das Budget zu sanieren. Konjunktur und Beschäftigung dürfen nicht zu sehr belastet werden und es müssen vor allem jene einen Anteil leisten, denen es leichter fällt. Breite Schultern sollen mehr tragen. Mit den nun in Begutachtung gesendeten Maßnahmen wird die Steuergerechtigkeit gefördert, ohne die Konjunktur zu schwächen. Zudem setzen wir gezielte Entlastungsmaßnahmen“, so Finanzminister Markus Marterbauer.
„Das Doppelbudget ist ein erster Meilenstein auf dem Weg zu einem ausgewogenen Budget, dem nachhaltig wirkende Reformen folgen werden. Dazu braucht es einen Mix aus verschiedenen Initiativen und Maßnahmen. Im Rahmen der Budgeterstellung schaffen wir auch bereits Entlastungsschritte für Leistungsträgerinnen und Leistungsträger, wie die steuerfreie Mitarbeiterprämie von 1.000 Euro, die Erhöhung des Pendlereuros und die Anhebung der Basispauschalierung. Das sind erste wichtige Maßnahmen für die Stärkung des Wirtschaftsstandortes Österreich“, so Finanzstaatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl.
Insgesamt schickt das BMF heute 12 Maßnahmen in Begutachtung. Unter anderem sollen große Immobilientransaktionen über sogenannte „Share Deals“ im Rahmen der Grunderwerbsteuer gerechter besteuert werden, indem Umgehungsmöglichkeiten geschlossen werden. Geplant ist weiters ein Zuschlag bei Grundstücksveräußerungen nach Umwidmungen (Umwidmungszuschlag in der Immo-ESt) sowie eine Anhebung der Stiftungseingangssteuern. Wichtige Einnahmen lukriert werden auch mit der Anhebung der Glücksspielabgaben und einem Aussetzen des „politischen Drittels“ der Inflationsanpassung des Einkommensteuertarifs. Ebenfalls ausgesetzt wird die jährliche Inflationsanpassung des Kinderabsetzbetrages für die Jahre 2026 und 2027. Für umsatzsteuerpflichtige Unternehmerinnen und Unternehmer wird die elektronische Zustellung über FinanzOnline künftig verpflichtend. Außerdem werden die Investitionsabzüge im Rahmen der Energiekrisenbeiträge angepasst, um den avisierten Konsolidierungsbeitrag abzusichern. Insgesamt machen die Maßnahmen ein Volumen von 76 Millionen Euro noch in diesem Jahr und 696 Millionen im Jahr 2026 aus.
Unter den Entlastungsmaßnahmen findet sich als Kompensation für den Entfall des Klimabonus die Erhöhung des Pendlereuros von bisher 2 Euro auf künftig 6 Euro pro Kilometer sowie eine Anhebung des Negativsteuerzuschlags für Pendler. Klein- und Mittelbetriebe profitieren von der Anhebung der Basispauschalierung in der Einkommensteuer. Zudem kommt eine steuerfreie Mitarbeiterprämie in Höhe von bis zu 1.000 Euro pro Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer für 2025. Auch für 2026 ist eine Prämie geplant, deren Höhe nach Evaluierung der verbleibenden budgetierten Mittel fixiert wird. Außerdem ist eine Umsatzsteuerbefreiung für Frauenhygieneartikel und Verhütungsmittel vorgesehen. Das Entlastungsvolumen für das Jahr 2025 beträgt 170 Millionen Euro und für das Jahr 2026 273 Millionen Euro.